Bis Ende März Berlin führt 9-Euro-Ticket für Bedürftige ein – Aktualisiert am 08.11.2022 Lesedauer: 2 Min. Eine U-Bahn der Berliner BVG an einer Haltestelle (Symbolbild): Regulär kostet das Sozialticket 27,50 Euro. (Quelle: Eckel/imago-images-bilder) Berlin führt das 9-Euro-Ticket wieder ein, zumindest für manche. Das Sozialticket wird zeitweise auf diesen Preis reduziert. Hunderttausende haben Anspruch. Das Berliner Sozialticket für den Öffentlichen Nahverkehr wird deutlich vergünstigt. Von Januar bis mindestens März 2023 soll der Monatsfahrschein für bedürftige Berlinerinnen und Berliner neun Euro kosten.
Einen entsprechenden Beschluss fasste der Berliner Senat am Dienstag. Regulär kostet das Sozialticket für die Tarifbereiche A und B, die den gesamten Stadtbereich umfassen, 27,50 Euro. Außerdem soll laut Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Sozialticket vergrößert werden.
Das 9-Euro-Ticket soll für alle gelten, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angewiesen sind. Berechtigt ist auch, wer Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Laut Kipping hätten demnach künftig 644.000 Menschen in Berlin ein Anrecht auf das vergünstigte Ticket.
Wann kommt 9-Euro-Ticket Berlin?
Berlin-Ticket S: Aktuelle Informationen zum 9-Euro-Ticket Pressemitteilung vom 06.04.2023 Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit: Seit Anfang des Jahres ist das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) zum vergünstigten Preis von 9 Euro erhältlich.
Im Januar und Februar 2023 wurde das Berlin-Ticket S insgesamt 382.215 Mal erworben. Dabei handelte es sich sowohl um Personen, die das Berlin-Ticket S mit der VBB -Kundenkarte Berlin S nutzten oder die von der Übergangsregelung Gebrauch machten. Während der Übergangszeit können Personen, die noch nicht im Besitz einer VBB -Kundenkarte Berlin S sind, das Sozialticket auch nutzen, wenn sie ihren aktuellen Leistungsbescheid oder einen noch gültigen berlinpass mit sich führen.
Die zur Nutzung des Sozialtickets benötigte VBB -Kundenkarte Berlin S wurde mit Stand März 2023 insgesamt 130.930 Mal digital beantragt. Dabei konnte nur die Hälfte der Antragstellungen erfolgreich abgeschlossen werden. Gründe für die hohe Fehlerquote liegen unter anderem darin, dass die digitale Antragsstrecke, umgesetzt von einem Dienstleister der BVG, in der Anfangsphase eine höhere Störanfälligkeit aufwies.
Diese anfänglichen technischen Schwierigkeiten bei der digitalen Beantragung konnten weitgehend behoben werden und Anpassungen zugunsten mehr Nutzerfreundlichkeit wurden integriert. Auch bei der Ausstellung der neuen Berechtigungsnachweise, die den alten berlinpass ersetzen, gab es Probleme. Die Umstellung des Verfahrens fiel in eine Zeit, in der die verschiedenen Leistungsstellen (u.a.
Jobcenter, Sozialämter, Wohngeldstellen) in Folge der Fluchtbewegung aus der Ukraine und der steigenden Energiepreise vor besonders großen Herausforderungen standen. Dies hat dazu geführt, dass nicht alle Anspruchsberechtigten umgehend den Berechtigungsnachweis zugestellt bekommen.
Der Berechtigungsnachweis ist notwendig, um die VBB -Kundenkarte Berlin S zu erhalten. Aufgrund der bekannten Problematik wurde die Übergangsregelung letztmalig bis zum 30.6.2023 zu verlängert. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich mit Nachdruck bei der BVG dafür eingesetzt, dass bei Fahrausweiskontrollen während der Übergangszeit kulant vorgegangen wird.
Fahrgästen, die von der Verfahrensumstellung betroffen sind, sollen keine Nachteile entstehen. Dazu gehört, dass bei fehlender Eintragung der Kundennummer diese Eintragung im Beisein des Kontrolleurs bzw. der Kontrolleurin nachgeholt werden kann und dann kein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgesprochen wird.
- Oder dass bei Fehlen von Nachweisen diese bei den Kundenzentren nachträglich vorgezeigt werden können und daraufhin das erhöhte Beförderungsentgelt auf sieben Euro reduziert wird.
- Der ermäßigte Preis für das Berlin-Ticket S gilt bis zum 31.
- Dezember 2023.
- Atja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales : „Wir wissen aus einer Vielzahl von Zuschriften und Anrufen, dass die Umstellungen beim berlinpass bei vielen Betroffenen für Irritationen gesorgt haben.
Leider häufen sich auch Berichte von Betroffenen, die ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen, da sie zum Beispiel vergessen haben, die Kundennummer auf dem Ticket einzutragen. Im Fall der Sozialticket-Berechtigten bedeutet das eine besondere soziale Härte.
Wer hat Anspruch auf 9-Euro-Ticket Berlin?
Menschen, die Sozialleistungen bekommen, zahlen weiter nur neun Euro – Das 9-Euro-Sozialticket soll damit ab Mai parallel zu dem neuen, bundesweiten Nahverkehrsticket für 49 Euro angeboten werden. Einen Anspruch auf das Ticket haben laut Senatsmitteilung Berliner, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Wann erstattet die BVG 9-Euro-Ticket?
Gibt es eine Erstattung? Für den Aktionszeitraum Juni, Juli und August 2022 werden die Kosten für das Zusatzticket zum Semesterticket erstattet.
Wo bekomme ich das 9 € Ticket in Berlin?
Ab 2023 zahlen berechtigte Berliner deutlich weniger für den Nahverkehr. Beim Antrag gibt es einige Fallstricke. Ab Januar 2023 kostet das Berliner Sozialticket nur noch 9 Euro. dpa/Christoph Söder Noch vor dem Start des bundesweiten 49-Euro-Tickets – voraussichtlich am 1. April – können Berliner mit geringem Einkommen das kürzlich von 27,50 Euro auf 9 Euro reduzierte Sozialticket bekommen.
- Mit dem „Berlin-Ticket S” sollen Personen, die Sozialleistungen beziehen, ab dem 1.
- Januar 2023 den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Tarifbereich AB nutzen dürfen.
- Das gilt es beim Beantragen des Fahrscheins zu beachten.
- Wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am Freitag mitteilte, brauchen Leistungsbezieher die neue VBB Kundenkarte Berlin S, wenn sie das Ticket nutzen wollen.
Diese kann ab dem 23. Dezember im Online-Portal des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) heruntergeladen werden. Dort wird auch die Anspruchsberechtigung überprüft. Dafür reicht allerdings nicht der alte Berlinpass aus, sondern ausschließlich der neue Berechtigungsnachweis, der von den Ämtern automatisch an Sozialleistungsempfänger verschickt wird. Für den Fall, dass berechtigte Berliner den Nachweis nicht rechtzeitig vom Amt erhalten, gilt bis zum 31. März zudem eine Übergangsregelung. Berlinpässe mit Gültigkeit in 2023 werden demnach anstelle des Berechtigungsnachweises bei Fahrscheinkontrollen akzeptiert.
Wie geht es mit dem 9-Euro-Ticket in Berlin weiter?
Berlin-Ticket S – Verlängerung des 9 Euro-Tickets bis zum 31. Dezember 2023 Pressemitteilung vom 28.03.2023 Aus der Sitzung des Senats am 28. März 2023: Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, beschlossen, den Preis des Berlin-Ticket S bis zum 31.
Dezember 2023 auf 9 Euro pro Monat zu senken. Diese Ermäßigung trägt dazu bei, dass insbesondere Menschen im Transferleistungsbezug von den zur Sicherstellung ihrer Mobilität innerhalb der Stadt spürbar entlastet werden. Der Preis für das 9-Euro-Ticket war zum 1. Januar 2023 von 27,50 Euro auf 9 Euro monatlich gesenkt worden.
Das Berlin-Ticket S ist ein besonderes Tarifangebot, das einkommensarmen Personen ermöglicht, im Tarifbereich AB die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität sowie die gesellschaftliche Teilhabe gesichert und ausgebaut.
Das Berlin-Ticket S können Berlinerinnen und Berliner nutzen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED -Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten. Damit wird die weitere Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen auch in den kommenden Monaten gesichert, insbesondere angesichts anhaltend hoher Inflation, steigender Energiekosten und geringer Rücklagen einkommensarmer Haushalte.
Um sicherzustellen, dass alle Leistungsberechtigten, die noch nicht im Besitz der VBB -Kundenkarte Berlin S sind, das Berlin-Ticket-S nutzen können, wird die bestehende Übergangsregelung bis vorerst 30. April 2023 verlängert. : Berlin-Ticket S – Verlängerung des 9 Euro-Tickets bis zum 31.
Wie funktioniert das 9-Euro-Ticket in Berlin?
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit: Ab dem 1. Januar 2023 können Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, das Berlin-Ticket S (Sozialticket) zum reduzierten Preis von 9 Euro erwerben. Das Sozialticket erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB.
- Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen die Leistungsbeziehenden die „VBB Kundenkarte Berlin S”.
- Diese kann ab 23.
- Dezember 2022 über das Online-Portal www.vbb-kundenkarte-berlin-s.de beantragt werden.
- Um ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen, benötigen die Leistungsbeziehenden den neuen „Berechtigungsnachweis”.
Dieser Nachweis wird von den Leistungsstellen (z.B. Jobcenter, Sozialämter) in der Regel automatisch verschickt und ersetzt den alten berlinpass. Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des zu erwartenden Andrangs beim Online-Portal kann es sein, dass nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB -Kundenkarte erhalten.
Berlinpässe mit Gültigkeit in 2023 werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Ein gültiger Leistungsbescheid wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert,
Sobald die Leistungsbeziehenden den neuen „Berechtigungsnachweis” erhalten haben, sollten sie ab dem 23. Dezember 2022 über das Online-Portal www.vbb-kundenkarte-berlin-s.de die „VBB-Kundenkarte Berlin S” beantragen. Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Berechtigungsnachweis und dem Berlin-Ticket S finden Sie hier: www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php
Was kostet das Berlin Ticket S ab April 2023?
Ticketpreise Berlin
Ticket | Monatspreis |
---|---|
Berlin-Ticket S Berlin AB | 27,50 EUR (9,00 EUR vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023) |
Wie bekommt man das 29 Euro-Ticket in Berlin?
Wie und wo kann ich das 29-Euro-Ticket kaufen und ist ein Einstieg für Neukunden jederzeit möglich? – Ein Kauf ist nur bei den Verkehrsunternehmen selbst, also auf den Homepages der BVG, VBB der Berliner S-Bahn, möglich. Auch die Kundenzentren bieten den Verkauf für Menschen an, die nicht so internetaffin sind.
Das 29-Euro-Ticket gibt es nicht als Button auf dem Handy oder in Apps von BVG oder S-Bahn. Nach der Bestellung bekommen sie eine Chipkarte zugeschickt, die Sie bei der Kontrolle vorzeigen müssen.Wenn das bundesweite 49-Euro-Ticket im Frühjahr kommt, ist ein fließender Wechsel vom 29-Euro-Ticket kein Problem. Das hat die BVG schon angekündigt.
Wie viel kostet eine Monatskarte in Berlin 2023?
Seit dem 1. Januar 2023 können Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, das Berlin-Ticket S (Sozialticket) zum reduzierten Preis von 9 Euro erwerben.
Neu: Das Berlin-Ticket S wird es weiterhin bis Ende Dezember 2023 für nur 9 € pro Monat geben.
Hinweis: Tickets mit Gültigkeit ab 1. Mai können Sie bei uns in allen Kundenzentren und an unseren Automaten kaufen.
Wird der berlinpass abgeschafft?
Ausgabe – Der Berlinpass wurde von den Bürgerämtern der Berliner Bezirksämter ausgestellt. Zur Ausstellung eines Berlinpasses war der Bescheid der zuständigen Behörde über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Opferpension erforderlich.
Weiterhin musste ein Passfoto und ein Identitätsnachweis vorgelegt werden ( Personalausweis oder Reisepass ). Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhielten, bekamen den berlinpass dort. Asylbewerber mussten ihre Aufenthaltsgestattung vorlegen.
Nach sechs bis zwölf Monaten konnte der Pass bei Vorlage einer Bescheinigung, die die Berechtigung dokumentierte, dreimal verlängert werden. Danach musste ein neuer Pass ausgestellt werden. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den Berlinpass in der aktuellen Form nicht mehr.
Vielmehr erhalten leistungsberechtigte Personen automatisch nach Bewilligung ihrer Leistungen von der Leistungsstelle einen sogenannten „Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S” übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt oder der Leistungsstelle ist dann nicht mehr erforderlich. Mit diesem Berechtigungsnachweis können die Menschen wie gewohnt die Angebote für Kultur, Bildung, Sport und Freizeit nutzen.
Für das Berlin-Ticket S muss der Berechtigungsnachweis nebst einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden. Die BVG stellt daraufhin eine Trägerkarte im BVG-Layout aus. Zusammen mit der Trägerkarte kann dann wie bisher das Berlin-Ticket S genutzt werden.
Was kostet Monatskarte in Berlin ab September 22?
29-Euro -Monatsticket für Berlin bis Ende 2022 – Berlin.de.
Wie viel kostet ein Monatsticket in Berlin?
Nach dem Beschluss des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) vom September 2022 steigen die Fahrpreise in Berlin und Brandenburg ab 1. April 2023, erstmals nach zwei Jahren, um durchschnittlich 5,62 Prozent. Die Preise für Abokunden erhöhen sich unterdurchschnittlich.
- Grund für die Anpassungen sind insbesondere die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiekosten der Verkehrsunternehmen.
- Seit 2014 werden in einem Tarifentwicklungsverfahren die Fahrpreise im VBB an die Preisentwicklung der Lebenshaltungs-, Energie- und Kraftstoffpreise angeglichen.
- Die letzte Anpassung gab es am 1.
Januar 2021. Angesichts der aktuellen massiven Preisersteigerungen befinden sich die Verkehrsunternehmen weiterhin in einer schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage. Wesentliche Fahrpreisänderungen in Berlin Der Einzelfahrausweis AB kostet ab dem 1. April 2023 3,20 Euro (+ 20 Cent).
- Mit einem Preis von 2,50 Euro pro Fahrt bleibt die 4-Fahrten-Karte Berlin AB auch weiterhin die günstigste Alternative für Gelegenheitsfahrer*innen.
- Der Preis für eine Kurzstrecke in Berlin erhöht sich von 2,00 Euro auf 2,20 Euro.
- Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC steigt um 20 Cent auf 4,00 Euro.
Die VBB-Umweltkarte Berlin ABC im Abonnement mit monatlicher Abbuchung kostet zukünftig 88,00 Euro pro Monat. Das Abonnement VBB-Umweltkarte Berlin AB mit monatlicher Abbuchung erhöht sich erst ab dem 1. Mai 2023 (nach Ende der 29-Euro-Abo-Aktion in Berlin AB) von 63,42 Euro auf künftig 66,90 Euro im Monat.
- Das entspricht einer Ersparnis von 26 Prozent gegenüber dem Kauf von Monatskarten.
- Die Preise für Abonnements sind in Berlin seit dem 1.
- Januar 2016 nicht mehr angepasst worden.
- Das Schülerticket ist in Berlin weiterhin kostenlos für alle Schüler*innen nutzbar.
- Wesentliche Fahrpreisänderungen in Brandenburg Die Fahrpreise für Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten im Lokaltarif (bis 25 km) und Regionaltarif (ab 25 km) werden insgesamt preislich angepasst.
Ebenso steigt der Preis für Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus. Die Abonnements VBB-Umweltkarte mit monatlicher Abbuchung bleiben in Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) im Preis stabil.
In Cottbus erhöht sich der Preis um 1,00 Euro, in Potsdam um 2,00 Euro. Das VBB-Abo 65vorOrt wird jünger: Künftig gilt dieses Tarifangebot für die Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus bereits für Fahrgäste ab 63 Jahren. Wesentliche verbundweite Fahrpreisänderungen Der Preis der Tageskarte VBB-Gesamtnetz erhöht sich um 2,00 Euro auf 25,00 Euro.
Die 24-Stunden-Karte Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz (6,00 Euro) bleibt im Preis stabil. Das VBB-Abo Azubi Gesamtnetz mit monatlicher Abbuchung erhöht sich von 32,00 Euro auf 33,50 Euro im Monat. Für das Abonnement VBB-Abo 65plus liegt der Monatspreis ab dem 1.
- April 2023 bei 54,50 EUR (Abo mit mtl.
- Abbuchung).
- Ausblick: Deutschlandticket ab Mai 2023 Zum 1.
- Mai 2023 wird nach der Einigung von Bund und Ländern zudem das Deutschlandticket als Abo-Angebot mit monatlicher Kündigung für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt.
- Der Vorverkauf für Neukunden beginnt unter dem Vorbehalt der zeitgerechten Einführung am 3.
April 2023. Bestands- und Neukunden erhalten zeitnah alle Informationen zum Deutschlandticket. Da das Deutschlandticket das VBB-Tarifgefüge im Abo-Bereich deutlich verändern wird, wird derzeit innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg intensiv über ein Gesamtkonzept beraten.
Wie bekomme ich eine VBB Kundenkarte?
Fragen und Antworten – Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S Bild: SenIAS Ab dem 1. Januar 2023 wird der berlinpass durch den neuen Berechtigungsnachweis ersetzt. Wie schon der berlinpass eröffnet dieser Nachweis den Zugang zum Berlin-Ticket S und zu zahlreichen weiteren Vergünstigungen.
- Was ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S? Muster Berechtigungsnachweis Bild: SenIAS, III A 2 Der Berechtigungsnachweis ist ein Papier in DinA4-Format mit der Überschrift “Berechtigungsnachweis”. Darunter sind für jede aufgeführte Person in einer Tabelle folgende Daten aufgeführt:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Gültigkeitszeitraum
- QR-Code
Weitere Daten von Ihnen und den Personen Ihrer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft enthält der Berechtigungsnachweis nicht. Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer dient der Fälschungssicherheit und wird von der BVG für die Ausstellung der VBB -Kundenkarte Berlin S benötigt. Ohne diesen QR-Code können Sie den Berechtigungsnachweis nicht nutzen.
- Wer bekommt den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S? Den Berechtigungsnachweis erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Leistungen nach den SED -Unrechtsbereinigungsgesetzen:
- Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BRehaG)
- Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz ( HHG ) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 32 oder § 30 des Bundesversorgungsgesetzes ( BVG )
- NS-Ausgleichsrente nach § 13 Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG)
Darüber hinaus können bei den Leistungen 1 bis 5 auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der leistungsberechtigten Person (Familienangehörige) den Berechtigungsnachweis erhalten sowie die Haushaltsmitglieder eines Wohngeldempfängers, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden.
- Dies gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken.
- Auch Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen, können den Berechtigungsnachweis erhalten.
Zusätzlich wird der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S auf Antrag auch an Personen ausgegeben, die
- in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen,
- ohne festen Wohnsitz sind und eine der oben benannten Leistungen vom Land Berlin beziehen oder
- in Berlin ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Bundesland Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED -Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehen.
- Bekommen auch Kinder und Jugendliche den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S? Kita-Kinder sowie Schüerinnen und Schüler aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie keinen Berechtigungsnachweis mit QR-Code, sondern – wie schon bisher – den berlinpass-BuT. Lediglich Kinder und Jugendliche, für die kein berlinpass-BuT beantragt wurde, werden auf dem Berechtigungsnachweis aufgeführt und erhalten einen eigenen QR-Code. Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket:
- Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S? Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist grundsätzlich nicht nötig. Bekommen Sie Leistungen vom, beachten Sie die weiteren Hinweise. Ausnahmen:
- Personen die Leistungen nach den SED -Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf Anfrage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
- Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis von ihrer Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
- Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf schriftlichen Antrag vom Amt für Soziales des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Füllen Sie hierfür das aus, lassen Sie es von Ihrer Unterkunft abstempeln und unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Leistungsbescheides an das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales, Sekretariat Amtsleitung, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin. Sie erhalten dann von dort Ihren Berechtigungsnachweis per Post zugeschickt.
- Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken, bekommen den Berechtigungsnachweis nicht automatisch. Bitte wenden Sie sich an Ihre Leistungsstelle und fordern den Berechtigungsnachweis dort an.
- Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S, wenn ich Leistungen vom Jobcenter erhalte? Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie den Berechtigungsnachweis nach jeder Neu- oder Weiterbewilligung Ihrer Leistungen erneut ausgestellt. Diese Ausstellung erfolgt nicht durch die Jobcenter selbst, sondern diese werden zeitlich verzögert immer in regelmäßigen Abständen zentral ausgestellt und versandt. Die Ausstellungen erfolgen in 2023 in der:
- Kalenderwoche 9 (27.02.-03.03.2023)
- Kalenderwoche 17 (24.04.-28.04.2023)
- Kalenderwoche 23 (05.06.-09.06.2023)
- Kalenderwoche 31 (31.07.-04.08.2023)
- Kalenderwoche 36 (04.09.-08.09.2023)
- Kalenderwoche 43 (23.10.-27.10.2023) und
- Kalenderwoche 50 (11.12.-15.12.2023)
Wenn
- Sie trotz verstrichenem Drucktermin den Berechtigungsnachweis nicht erhalten haben,
- der nächste Drucktermin noch über 14 Tage dauert,
- Sie einen fehlerhaften Berechtigungsnachweis erhalten haben,
- der QR-Codes Ihres Berechtigungsnachweises wegen einer fehlerhaften Antragsstellung verbraucht ist,
- Sie den Berechtigungsnachweis oder die VBB -Kundenkarte Berlin S verloren haben,
- Sie den Berechtigungsnachweis nicht erhalten haben, aber Ihr übersteigendes Einkommen auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird und Ihr Leistungsanspruch deshalb 0 € beträgt,
wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter und bitten um (Neu-)Ausstellung des Berechtigungsnachweises. Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen.
- entweder einen gültigen berlinpass oder
- Ihren gültigen Leistungsbescheid in Kopie zusammen mit dem Personalausweisdokument
verwenden. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch werden. Nutzung des Berlin-Ticket S: Ohne einen gültigen Berechtigungsnachweis können Sie die dafür notwendige VBB -Kundenkarte Berlin S nicht beantragen. Deshalb können Sie befristet bis Ende September 2023 davon abweichend als Nachweis
- entweder einen gültigen berlinpass oder
- einen gültigen Leistungsbescheid in Kopie zusammen mit dem Personalausweisdokument
verwenden. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein.
- Warum sind nicht alle Personen meines Haushalts bzw. meiner Bedarfsgemeinschaft auf dem Berechtigungsnachweis aufgeführt? Personen, die andere Leistungen, beispielsweise Leistungen nach den SED -Unrechtsbereinigungsgesetzen oder eine NS-Ausgleichsrente nach dem PrVG erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ( LABO ) oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Zu beachten:
- Kinder und Jugendliche, bei denen ein Bedarf für Bildung und Teilhabe anerkannt und der berlinpass-BuT ausgestellt wurde, erhalten grundsätzlich keinen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S.
- Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken, erhalten den Berechtigungsnachweis für sich nicht automatisiert. Diese Personen wenden sich bitte an ihre Leistungsstelle und fordern den Berechtigungsnachweis dort an.
- Wozu dient der QR-Code auf dem Berechtigungsnachweis? Für jeden Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S erhält jede darauf benannte und berechtigte Person einen neuen QR-Code. Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer dient der Fälschungssicherheit und wird von der BVG für die Ausstellung der VBB -Kundenkarte Berlin S benötigt. Ohne diesen QR-Code können Sie den Berechtigungsnachweis nicht nutzen. Darüber hinaus hat der QR-Code keine weiteren Funktionen und führt auch nicht zu einer Internetseite oder App.
- Wenn ich den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S noch nicht erhalten habe: Wie bekomme ich das Berlin-Ticket S oder kann weiterhin die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen? Solange Sie keinen Berechtigungsnachweis haben, können Sie mit dem gültigen berlinpass das Berlin-Ticket S erwerben oder die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen. Wenn Ihr berlinpass nicht mehr gültig ist, können Sie bis 30. September 2023 mit Ihrem aktuellen Leistungsbescheid in Kopie das Berlin-Ticket S kaufen und auch die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein. Bekommen Sie Leistungen vom, erhalten Sie eventuell zeitlich verzögert nach der nächsten Leistungsbewilligung einen neuen Berechtigungsnachweis. Bis 30. September 2023 können Sie mit ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie das Berlin-Ticket S kaufen und nutzen. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) ein.
- Wie lange gilt mein Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S? Die Gültigkeit Ihres Berechtigungsnachweises richtet sich im Regelfall nach der Dauer Ihrer Leistungsbewilligung. Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch einen neuen Berechtigungsnachweis. Zu beachten:
- Bei Empfängerinnen und Empfängern von Opferrenten nach den SED -Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie von NS Ausgleichrenten nach dem PrVG gilt der Berechtigungsnachweis bis zum 31. Dezember 2026.
- Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis im Regelfall für jeweils sechs Monate.
- Bekommen Sie Leistungen vom, erhalten Sie eventuell zeitlich verzögert nach der nächsten Leistungsbewilligung einen neuen Berechtigungsnachweis oder Sie fordern diesen bei Ihrem Jobcenter an. Bis 30. September 2023 können Sie mit ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie das Berlin-Ticket S kaufen und nutzen. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) ein.
Wichtig: Damit Sie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) ohne zeitliche Unterbrechung nutzen können, müssen Sie rechtzeitig die Weiterbewilligung Ihrer Leistung beantragen.
- Wie bekomme ich meine Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit? Damit Sie die Vergünstigungen z.B. für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Berechtigungsnachweis oder bis zum 30. September 2023 den gültigen berlinpass oder aktuellen Leistungsbescheid in Kopie bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Alle Angebote in Berlin finden Sie auf dieser,
- Wie kann ich das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Bild: BVG Um das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen zu können, brauchen Sie die VBB -Kundenkarte Berlin S. Wenn Ihnen die VBB -Kundenkarte Berlin S vorliegt, können Sie das Berlin-Ticket S wie gewohnt am Automaten, in den Verkaufsstellen oder in der App erwerben.
- entweder einen gültigen berlinpass oder
- einen gültigen Leistungsbescheid in Kopie (auch ) zusammen mit dem Personalausweisdokument
- als Nachweis verwenden.
- Diese Regelung ist befristet bis Ende September 2023.
- Möchten Sie den Leistungsbescheid als Nachweis verwenden?
Das Berlin-Ticket S kaufen Sie wie gewohnt am Automaten, in den Verkaufsstellen oder per App. Schreiben Sie handschriftlich auf das Ticket oder in die App das Aktenzeichen oder die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) des Leistungsbescheides. Bei der Nutzung von Bus und Bahn müssen Sie dann folgende Unterlagen dabeihaben:
- gültiges Ticket (Berlin-Ticket S) mit Notiz des Aktenzeichens/der BG-Nummer vom Leistungsbescheid
- Leistungsbescheid in Kopie (auch )
- Personalausweisdokument im Original
Möchten Sie den gültigen berlinpass als Nachweis verwenden? Das Berlin-Ticket S kaufen Sie wie gewohnt am Automaten, in den Verkaufsstellen oder per App. Schreiben Sie handschriftlich auf das Ticket oder in die App die Nummer des berlinpass. Bei der Nutzung von Bus und Bahn müssen Sie dann folgende Unterlagen dabeihaben:
- aktuelles Ticket (Berlin-Ticket S) mit Notiz der berlinpass-Nummer
- gültiger berlinpass.
- Wie bekomme ich meine VBB-Kundenkarte Berlin S? Muster VBB-Kundenkarte Berlin S Bild: BVG Die VBB -Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG -Kundenzentren ausgegeben. Sie können über das die VBB -Kundenkarte Berlin S beantragen. Füllen Sie hierzu das Online-Antragsformular aus, laden Sie den Berechtigungsnachweis, ein Passfoto sowie das Personalausweisdokument oder einen anderen Identitätsnachweis mit Passfoto hoch.
- Nach Abschluss des Online-Antrags erhalten Sie die VBB -Kundenkarte Berlin S in der Regel innerhalb von 14 Tagen zugestellt.
- Vereinzelt gibt es noch technische Schwierigkeiten und Fehlermeldungen bei der Beantragung, an dessen Behebung mit Hochdruck gearbeitet wird.
- Sollten Sie deshalb die VBB -Kundenkarte Berlin S nicht beantragen können, versuchen Sie es in ein paar Tagen erneut.
Bitte beachten Sie hierbei auch die nachfolgenden Hinweise. Solange Sie keine VBB -Kundenkarte Berlin S haben, können Sie bis zum 30. September 2023 mit dem gültigen berlinpass das Berlin-Ticket S erwerben. Wenn Ihr berlinpass ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr gültig ist, können Sie mit der Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheides das Berlin-Ticket S kaufen und nutzen.
Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein. Bei Kontrollen muss der Personalauweis oder das Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Zu beachten: Jede Person, die mit dem Berlin-Ticket S fahren möchte, braucht eine eigene VBB -Kundenkarte Berlin S. Das bedeutet, für jede Person muss ein eigener Antrag auf die VBB -Kundenkarte gestellt werden. Wichtig: Überprüfen Sie bei der Eingabe Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bekommen Sie Leistungen vom, erhalten Sie eventuell zeitlich verzögert nach der nächsten Leistungsbewilligung einen neuen Berechtigungsnachweis oder Sie fordern diesen bei Ihrem Jobcenter an. Bis 30. September 2023 können Sie mit ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie das Berlin-Ticket S kaufen und nutzen. Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) ein.
Wenn Sie das Online-Antrags-Portal nicht nutzen können: Die VBB -Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG -Kundenzentren ausgegeben. In diesem Fall können Sie die VBB -Kundenkarte Berlin S schriftlich beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Leistungsstelle oder bei den Berliner Bürgerämtern. Der ausgefüllte Antrag kann entweder in den BVG -Kundenzentren in speziell dafür aufgestellte Briefkästen eingeworfen oder per Post verschickt werden.
- Was muss ich beim Antrag über das Online-Antrags-Portal beachten? Die Antragstellung ist nur mit dem Berechtigungsnachweis möglich. Ein Antrag mit dem Leistungsbescheid, auch wenn dort ein QR-Code aufgedruckt ist, ist nicht möglich und führt zu einem Abbruch oder einer Fehlermeldung. Achten Sie bei der Antragstellung bitte genau
- auf die Richtigkeit der eingegebenen Daten,
- auf den durch das Online-Antrags-Portal vorgegebenen Ablauf,
- die Richtigkeit der Unterlagen (Berechtigungsnachweis, Passfoto und Personalausweisdokument),
- darauf, dass die Unterlagen vollständig hochgeladen werden (keine Teil-Fotos, nicht nur Auszüge vom Berechtigungsnachweis zum Beispiel nur den QR-Code) und
- auf die Hinweise des Online-Antrags-Portal während der Antragstellung.
Bei dem Einscannen oder Abfotografieren der Unterlagen beachten Sie darüber hinaus bitte:
- gut beleuchtet (um eine Lesbarkeit zu gewährleisten)
- knitterfrei (bitte Faltkanten herausstreichen)
- hohe Auflösung (die Unterlagen müssen gut lesbar sein)
- DIN A4 stehend / frontal (nicht halb liegend, ungleichmäßig)
- Ausweisdokumente im Querformat, Schrift lesbar, nicht kopfstehend
- maximale Dateigröße 5 MB (bei zu großer Dateigröße muss diese Datei komprimiert/verkleinert werden)
- Berechtigungsnachweis und Ausweisdokument können im Dateiformat JPG hochgeladen werden, in Ausnahme als PDF,
- Passfotos (keine Freizeitfotos) können nur im JPG -Format hochgeladen werden.
Sollte es beim Hochladen der Dokumente oder des Fotos zu Fehlermeldungen kommen, kann das auch daran liegen,
- dass es nicht im notwendigen Format JPG hochgeladen wurde,
- dass das Foto kein Passfoto ist (frontal, Kopf gerade – Freizeitfotos können nicht verwendet werden.)
- dass bei dem verwendeten Gerät nicht alle vorhandenen Updates durchgeführt wurden oder
- dass die Sicherheitseinstellungen des verwendeten Browsers das Hochladen nicht zulassen.
- Wie lange ist meine VBB-Kundenkarte Berlin S gültig? Die Gültigkeit steht auf der VBB -Kundenkarte Berlin S. Die VBB -Kundenkarte Berlin S ist solange gültig, wie der Berechtigungsnachweis. Ausführungen zur Gültigkeit des Berechtigungsnachweises finden Sie weiter oben unter der Frage “Wie lange gilt mein Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?”.
- Was muss ich tun, wenn meine VBB-Kundenkarte Berlin S demnächst abläuft? Für jeden Bewilligungszeitraum Ihrer Leistungen erhalten Sie einen neuen Berechtigungsnachweis. Mit dem neuen Berechtigungsnachweis können Sie dann eine neue VBB -Kundenkarte Berlin S beantragen. Erhalten Sie Leistungen vom, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.
- Ist das Berlin Ticket S auch ohne die VBB-Kundenkarte Berlin S gültig? Um das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen zu können, brauchen Sie zwingend die VBB -Kundenkarte Berlin S. Erst wenn Ihnen die VBB -Kundenkarte Berlin S vorliegt, können Sie das Berlin-Ticket S wie gewohnt am Automaten oder in der App erwerben. Bitte tragen Sie auf dem Berlin-Ticket S oder in der App die Nummer der VBB -Kundenkarte Berlin S ein. Vereinzelt gibt es noch technische Schwierigkeiten und Fehlermeldungen bei der Beantragung, an dessen Behebung mit Hochdruck gearbeitet wird. Sollten Sie deshalb die VBB -Kundenkarte Berlin S nicht beantragen können, versuchen Sie es in ein paar Tagen erneut. Bis zum Erhalt der VBB -Kundenkarte Berlin S gilt daher bis 30. September 2023 folgende Übergangsregelung:
- Gültige berlinpässe werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
- Ein gültiger Leistungsbescheid in Kopie wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.
Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein.
- Wie kann ich meinen Leistungsbescheid schwärzen? Bild: SenIAS III A 2.6 Um die Vergünstigungen z.B. für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken oder das Berlin-Ticket S nutzen zu können, gibt es bis 30. September 2023 neben dem Berechtigungsnachweis beziehungsweise der VBB -Kundenkarte Berlin S die Möglichkeit, den Leistungsbescheid (auch in Kopie) zu verwenden.
- Kopfbogen
- Überschrift/Betreff
- Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
- Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
- Bewilligungszeitraum.
Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.
- Was muss ich tun, wenn ich eine Nachricht über den Abbruch des Antragsvorgangs per Post oder per E-Mail bekommen habe? Bitte lesen Sie sich die Nachricht über den Abbruch des Antragsvorganges genau durch. Steht dort, dass der verwendete QR-Code verbraucht ist und Sie einen neuen Berechtigungsnachweis brauchen, müssen Sie bei Ihrer Leistungsstelle einen neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S für sich anfordern. Dann können Sie mit dem neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S einen neuen Antrag auf die VBB -Kundenkarte Berlin S stellen. Zu beachten: Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Hinweise in der Nachricht zum Antragsabbruch, um einen erneuten Antragsabbruch zu vermeiden. Überprüfen Sie bei der Eingabe Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlerhaft eingegebene Daten können zum Antragsabbruch führen.
Wichtig: Erhalten Sie Leistungen vom, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.
- Bei allen Fragen im Hinblick auf den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Leistungsstelle wenden.
- Für das Antragsverfahren zur VBB -Kundenkarte Berlin S bietet die BVG keinen Support an. Bitte lesen Sie hierfür die vorstehenden Informationen. Finden Sie darin keine Antwort, können Sie Ihre Frage an richten.
: Fragen und Antworten – Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S
Was kostet das Berlin Ticket S ab April 2023?
Ticketpreise Berlin
Ticket | Monatspreis |
---|---|
Berlin-Ticket S Berlin AB | 27,50 EUR (9,00 EUR vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023) |
Was kostet Monatskarte in Berlin ab September 22?
29-Euro -Monatsticket für Berlin bis Ende 2022 – Berlin.de.